Artikel-Schlagworte: „Wohnung“
BGH: Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während Mietzeit unverjährbar
BGH, Urteil vom 17.02.2010 – VIII ZR 104/09 – Der Bundesgerichtshof hat am 17.2.2010 entschieden, dass der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln während der Mietzeit unverjährbar ist. Die Klägerin ist seit 1959 Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Das über der Wohnung der Klägerin liegende Dachgeschoss war im Jahr 1990 zu Wohnzwecken ausgebaut worden. Im Oktober 2006 verlangte die Klägerin von den Beklagten schriftlich die Herstellung einer ausreichenden Schallschutzisolierung der Dachgeschosswohnung. Sie ließ im Jahr 2007 ein Beweissicherungsverfahren durchführen, bei dem festgestellt wurde, dass der Schallschutz unzureichend ist. Mit der Klage hat die Mieterin eine Verbesserung des Trittschallschutzes in der Dachgeschosswohnung verlangt. Die beklagten Vermieter haben Verjährung geltend gemacht. Vor dem Amtsgericht ist die Klage erfolglos geblieben. Das Landgericht hat ihr auf die Berufung der Klägerin stattgegeben.
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BGH: Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung
BGH, Urteil vom 10. Februar 2010 – VIII ZR 343/08 – Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung, dass ein Wohnungsmieter grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung hat, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes (z. B. Waschmaschine) und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht, heute bestätigt. Die klagende Vermieterin verlangt von dem beklagten Mieter Zahlung rückständiger Miete und Räumung der vermieteten Altbauwohnung.
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LG Hagen: Wohnungs-Kündigung wegen mangelnder Beheizung
Landgericht Hagen, Urteil vom 19.12.2007, Az. 10 S 163/07 – Red. Leitsätze:
- Gegen die Wirksamkeit dieser Klausel in dem Formular-Mietvertrag, die Mieträume ausreichend zu heizen, bestehen im Hinblick auf § 307 BGB keine Bedenken.
- Das Nichtbeheizen der Wohnung stellt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung dar, weil ein solches Verhalten ist geeignet, Schäden durch Frost, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung hervorzurufen.
BGH: Keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
BGH, Urteil vom 30.09.2009 – VIII ZR 238/08 – Es besteht kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Diese könne als eine Ausgleichsquittung (negatives Schuldanerkenntnis) gedeutet werden. Der Vermieter würde damit seine eingene Rechtsposiotion gefährden, urteilte der BGH.
Dennoch werden in der Praxis solche Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gefordert. Auch wer keine Mietschulden hat, bleibt daher zuweilen auf das Wohlwollen eine ehemaligen Vermieters angewiesen. Recht und Praxis fällt hier auseinander.
Rechtstipp: Für Mieter ist diese Entscheidung von Bedeutung: Werden sie zur Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aufgefordert, sollten sie unbedingt auf das Urteil verweisen. Dies sollte in der Form geschehen: “Laut BGH kann ich aber eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht verlangen. Wenn mein alter Vermieter die Erklärung verweigert, liegt es wohl daran, dass er das Urteil vom Sept. 2009 kennt.”
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LG Hamburg: Räumungskosten – kein Schadensersatz wegen Pflichtverletzung ohne Verzug bei Wohnungsräumung
LG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2009, Az. 316 S 12/09 – Red.Leitsatz: Unter § 280 Abs. 1 BGB fallen nur Schäden, die durch die Pflichtverletzung endgültig entstanden sind und durch Nacherfüllung nicht ausgeglichen werden können, nicht die geschuldete Räumung einer Wohnung.
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BGH: Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft bei beabsichtigter Wohnungsumwandlung
BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 – VIII ZR 231/08 – Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine BGB-Gesellschaft nicht deswegen an der Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter gehindert ist, weil die Gesellschaft mit dem Ziel gegründet wurde, Wohnräume in Wohnungseigentum der Gesellschaft umzuwandeln.
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