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LG Kiel: Keine Ausschlussfrist für Prozesskostenhilfe (PKH bei Räumungsklage)
LG Kiel, Beschluß vom 09.06.2009, Az. 1 T 50/09 – Red. Leitsätze:
- Dass die Vorschrift des § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO nicht als Regelung einer Ausschlussfrist verstanden werden sollte, ist den Mitte der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts getätigten Überlegungen der Bundesregierung und des Bundesrates zu entnehmen.
- Schließlich liegt es nach Sinn und Zweck der genannten Vorschrift nahe, diese so auszulegen, dass nachträgliches Vorbringen zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen zuzulassen ist.
LG Kiel: Miete eines Sommerliegeplatz für ein Segelboot
Es ist bereits fraglich, ob die Verlängerungsklausel in den Vertrag einbezogen ist (§ 305 c Abs. 1 BGB). Da der Vertrag über den Sommerliegeplatz als Halbjahresvertrag ausgestaltet ist und am 15.10. des Jahres enden soll, muss der Mieter nicht ohne weiteres damit rechnen, dass er durch bloße Untätigkeit einen Folgevertrag abschließt, der erst nach halbjähriger Unterbrechung (vom 16.10. bis zum 15.04.) beginnt. [...]
das Amtsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Verlängerungsklausel den Vertragspartner der Klägerin entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt und daher gemäß § 307 BGB unwirksam ist. Zwar ist gegen eine Kündigungsfrist von 60 Tagen in dem Regelfall eines ununterbrochenen Mietverhältnisses nichts einzuwenden. Das ergibt sich schon aus § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB, wonach die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate beträgt. Diese Vorschrift ist entgegen der Ansicht der Berufung (die offenbar davon ausgeht, Gegenstand der Vermietung sei hier ein Segelboot) grundsätzlich auf Mietverträge über Bootsliegeplätze anwendbar, da es sich dabei um Grundstücke handelt.
BGH: Nicht hinreichend klare und verständliche Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen unwirksam
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Formularklauseln in einem Mietvertrag fortgeführt, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines vom Zeitablauf und von der Abnutzung der Wohnung abhängigen Anteils an den Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen verpflichten (Quotenabgeltungsklauseln).
Bisherige Rechtsprechung: Durch Urteil vom 18. Oktober 2006 (VIII ZR 52/06; Mitteilung der Pressestelle Nr. 141/2006) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Abgeltungsklauseln wegen unangemessener Benachteilung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sind, wenn sie ihn zur Zahlung der Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen nach feststehenden Prozentsätzen auch dann verpflichten, wenn ein diesem Kostenanteil entsprechender Renovierungsbedarf aufgrund des tatsächlichen Erscheinungsbilds der Wohnung noch nicht gegeben ist (Quotenabgeltungsklauseln mit “starrer” Abgeltungsquote).
LG Kiel: Leerstände und Fernwärmekosten
Das Amtsgericht hat zu Recht einen Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Zahlung der geltend gemachten Grund- (EUR 458,52 brutto) und Verbrauchskosten (EUR 174,71 brutto) für die während der Leerstandszeiten entnommene Fernwärme sowie die berechneten Gebühren für die Nutzerwechsel (EUR 113,64 brutto) bejaht. [...] Dies gilt auch hinsichtlich der Rechnung Nr. 100000316177 vom 14.10.2003. Zwar bezieht diese sich auf die Wohnung im „zweiten Stock links”, die zu dem in der Rechung genannten Zeitraum möglicherweise nicht leer stand, wenn es sich bei der bezeichneten um die Wohnung des Mieters [...] handelt, der seine Wohnung im Januar 2003 durchgängig nutzte. Allerdings war, wie das Amtsgericht zutreffend ausführt, zwischen den Parteien klar, dass sich die Rechnung auf die Wohnung des Mieters [...] bezog, so dass die falsche Bezeichnung der Abrechnungsstelle unerheblich wäre. [...]
Tags: - Betriebskosten, Fernwärme, Kiel, Leerstand, Stadtwerke, Vertrag, Vertragsrecht
LG Kiel: Rückzahlungsanspruch bei Kaution
Das Amtsgericht ist zu Recht und mit zutreffender Begründung davon ausgegangen, dass die Beklagte gegen den bestehenden Mietzinsanspruch des Klägers mit ihrem im Rahmen des vorliegenden Verfahrens fällig gewordenen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution in Höhe eines Teilbetrages von 653,43 Euro wirksam aufgerechnet hat. [...] Der Anspruch des Mieters auf Rückgewähr der Mietsicherheit entsteht bereits mit Vertragsabschluss und ist aufschiebend bedingt durch die Beendigung des Vertrages sowie durch den Ablauf einer dem Vermieter zusätzlich zuzubilligenden angemessenen Frist, innerhalb derer er prüfen und entscheiden kann, ob er zur Befriedigung seiner Ansprüche auf die Kaution zurückgreifen will (vgl. Schmidt/Futterer/Langenberg, Mietrecht, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 71; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 22, 23; BGH WuM 1987, 310; OLG Köln, WuM 1998, 154).
Tags: - Kündigung, Frist, Kaution, Kiel, Rückzahlung, Sicherheit
LG Kiel: Verträge über “Betreutes Wohnen” als getrennte Dienst- und Mietverträge
Leitsatz des LG Kiel: Bei Verträgen, die “Betreutes Wohnen” zum Gegenstand haben, kann sich aus der konkreten Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der Interessenlage der Parteien ergeben, dass ein einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt, das eine isolierte Kündigung des Betreuungsvertrages unter Aufrechterhaltung des Mietvertrages ausschließt.
Tags: - Kündigung, - Mietminderung, Abrechnung, Kiel, Miethöhe, Mietvertrag, Räumungsklage