Archiv für die Kategorie „- Nutzungsrechte“
BGH: Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während Mietzeit unverjährbar
BGH, Urteil vom 17.02.2010 – VIII ZR 104/09 – Der Bundesgerichtshof hat am 17.2.2010 entschieden, dass der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln während der Mietzeit unverjährbar ist. Die Klägerin ist seit 1959 Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Das über der Wohnung der Klägerin liegende Dachgeschoss war im Jahr 1990 zu Wohnzwecken ausgebaut worden. Im Oktober 2006 verlangte die Klägerin von den Beklagten schriftlich die Herstellung einer ausreichenden Schallschutzisolierung der Dachgeschosswohnung. Sie ließ im Jahr 2007 ein Beweissicherungsverfahren durchführen, bei dem festgestellt wurde, dass der Schallschutz unzureichend ist. Mit der Klage hat die Mieterin eine Verbesserung des Trittschallschutzes in der Dachgeschosswohnung verlangt. Die beklagten Vermieter haben Verjährung geltend gemacht. Vor dem Amtsgericht ist die Klage erfolglos geblieben. Das Landgericht hat ihr auf die Berufung der Klägerin stattgegeben.
Tags: - Nutzungsrechte, Beweis, Mangel, Meldungen, Verjährung, Vermieter, Vertragsrecht, Wohnung
BGH: Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung
BGH, Urteil vom 10. Februar 2010 – VIII ZR 343/08 – Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung, dass ein Wohnungsmieter grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung hat, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes (z. B. Waschmaschine) und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht, heute bestätigt. Die klagende Vermieterin verlangt von dem beklagten Mieter Zahlung rückständiger Miete und Räumung der vermieteten Altbauwohnung.
Tags: - AGB, - Betriebskosten, - Nutzungsrechte, Formular, Mangel, Meldungen, Mieter, Mietvertrag, Räumungsklage, Wohnung
BGH: Gleichbehandlung bei Mieterhöhung einzelner Mieter einer Genossenschaftswohnung
BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 – VIII ZR 159/08 – Bundesgerichtshof zum genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz im Fall einer Mieterhöhung nur gegenüber einem einzelnen Mieter einer Genossenschaftswohnung- Die Klägerin ist seit 1971 Mitglied der beklagten Genossenschaft und schloss mit dieser im gleichen Jahr einen Nutzungsvertrag über eine Genossenschaftswohnung in Köln. Seit dem 1. November 2004 beträgt die Grundmiete 376,20 €. Im Herbst 2005 wurden in der Wohnanlage die Fenster ausgetauscht sowie Sanierungsarbeiten an den Balkonen durchgeführt. Wegen der dadurch verursachten Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub minderte die Klägerin – als einziges Genossenschaftsmitglied – die Miete für November 2005 durch entsprechende Kürzung für Januar 2006 rückwirkend um 50 %. Die Beklagte wies darauf hin, dass sie in der Regel von einer Erhöhung der Miete aus Anlass von Modernisierungsmaßnahmen absehe, aber Mitglieder, die auf ihrem Minderungsrecht bestünden, mit einer Erhöhung der Nutzungsgebühr zum nächsten zulässigen Zeitpunkt rechnen müssten. Die Klägerin bestand auf ihrem Recht zur Minderung, die daraufhin von der Beklagten akzeptiert wurde. Mit Schreiben vom 9. März 2006 begehrte die Beklagte von der Klägerin gemäß § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) die Zustimmung zur Anhebung der Grundmiete auf 410,34 €. Die Klägerin stimmte nicht zu.
Tags: - Nutzungsrechte, BGH, Mieter, Miethöhe, Mietminderung, Modernisierung
BGH: Wohnflächenberechnung bei öffentlich- rechtlicher Beschränkung der Nutzung
BGH, Urteil vom 16. September 2009 – VIII ZR 275/08 – Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob die Grundfläche von Mieträumen, die öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, in die Wohnfläche einzurechnen ist. Die Kläger waren von Januar 1989 bis Dezember 2007 Mieter eines Einfamilienhauses der Beklagten in München. Nach § 1 des Mietvertrages beträgt die Wohnfläche 129,4 m². Im Dachgeschoss befinden sich Räume, die von den Klägern bis etwa 2005 als Wohnraum genutzt wurden. Die Kläger machen geltend, dass diese Räume wegen Verstoßes gegen öffentlich-rechtliche Bauvorschriften nicht zum Wohnen geeignet und daher nach der anzuwendenden Wohnflächenverordnung bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen seien. Die Wohnfläche betrage danach tatsächlich nur 108,6 m² und weiche somit um mehr als 10 % von der vereinbarten Wohnfläche ab.
Tags: - Betriebskosten, - Nutzungsrechte, Berechnung, BGH, Meldungen, Miethöhe, Wohnfläche, Wohnraum
Mieterbund Schleswig-Holstein: Abstellplätze für Fahrräder
AG Schöneberg. Az. 104 ac 147/06 u. 6 C 430/05 – Mieter dürfen Fahrräder zwar mit in die Wohnung nehmen oder in ihrem Kellerraum abstellen, der Hausflur darf im Regelfall aber nicht genutzt werden. Nach Darstellung des Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein dürfen Fahrräder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters im Flur oder im Eingangsbereich des Kellers abgestellt werden. Hat der Vermieter aber die Erlaubnis erteilt oder ist die Nutzung eines bestimmten Abstellraumes oder Fahrradkellers vereinbart, ist das bindend.
Tags: - Mietminderung, - Nutzungsrechte, Keller, Meldungen, Mieterbund, Vermieter, Vertragsrecht
LG Itzehoe: Offenhalten der Haustür bei Gewerberaum-Vermietung
LG Itzehoe, Urteil vom 9.7.2009, 7 O 191/08 – Red. Leitsätze:
- Im Hinblick auf die Befristung des Mietverhältnisses kommt nur eine außerordentliche Kündigung wegen Verletzung des Mietvertrages trotz Abmahnung in Betracht.
- Insbesondere bei einer Vermietung von Räumen zu Gewerbezwecken gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, dass die Mietsache jederzeit für Publikumsverkehr leicht zugänglich ist und den „Kunden“ möglichst ungehinderter Zugang zum Gewerbebetrieb gewährt wird, um dem Gewerbetreibenden den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zum Betrieb seines Gewerbes zu ermöglichen.
- Regelmäßig gehört es danach auch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache eines Gewerbebetriebs, dass, wenn sich dieser in einem Haus mit gesonderter Haustür befindet, während der Öffnungszeiten freier Durchgang zum Gewerbebetrieb direkt besteht.
