Archiv für die Kategorie „- Kündigung“
BGH: Informationspflicht des Vermieters Freiwenden vergleichbarer Wohnung nach Kündigung aus Eigenbedarf
Red. Leitsatz (RA Exner): Es besteht eine Informationspflicht des Vermieters im Fall des Freiwerdens einer vergleichbaren Wohnung nach einer Eigenbedarfskündigung.
Die nachfolgend Pressemitteilung faßt die ständige Rechtsprechung des BGH zusammen:
Der Bundesgerichtshof hat heute die Pflicht des Vermieters präzisiert, dem Mieter nach einer berechtigten Kündigung wegen Eigenbedarfs eine während der Kündigungsfrist freiwerdende vergleichbare Wohnung im selben Haus anzubieten.
Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung der Klägerin in Bonn, in der er zusammen mit seiner ebenfalls in Anspruch genommenen Ehefrau lebt. Die Klägerin kündigte das Mietverhältnis durch Schreiben vom 23. April 2008 wegen Eigenbedarfs zum 31. Januar 2009. Vor Ablauf der Kündigungsfrist wurde im 1. Obergeschoss des Hauses, in dem auch die Mietwohnung der Beklagten gelegen ist, eine weitere Mietwohnung der Klägerin frei. Die Klägerin vermietete diese Wohnung anderweitig neu, ohne sie zuvor den Beklagten angeboten zu haben.
Das Amtsgericht hat die auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gerichtete Klage abgewiesen. Das Landgericht hat der Klage auf die Berufung der Vermieterin stattgegeben.
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BGH: Inhalt des Kündigungsschreibens bei Eigenbedarf
BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 – VIII ZR 317/10, PM Nr. 121/2011 – Aufgrund eines vorliegenden Falls in der Kanzlei Exner zum Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf, hier eine aktuelle Entscheidung des BGH zum Inhalt eines Kündigungsschreibens bei Eigenbedarfskündigung:
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BGH: Eigenbedarfskündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen
BGH, Urteil vom 27.01.2010, VIII ZR 159/09 – Der Bundesgerichtshof hat am 27.01.2010 entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte des Vermieters wirksam ist. Im Sommer 2004 zog die damals 85-jährige Klägerin aus ihrer Eigentumswohnung in Baden-Baden aus und übersiedelte in eine nahe gelegene Seniorenresidenz. Sie vermietete die Wohnung ab September 2004 an die Beklagten zu einer monatlichen Miete von 1.050 €. Im August 2007 übertrug die verwitwete und kinderlose Klägerin das Eigentum an der Wohnung im Wege vorweggenommener Erbfolge auf ihre Nichte; dabei behielt sie sich einen Nießbrauch an der Wohnung vor. In dem Übertragungsvertrag verpflichtete sich die Nichte als Gegenleistung gegenüber der Klägerin, auf Lebenszeit deren Haushalt in der Seniorenresidenz zu versorgen und die häusliche Grundpflege der Klägerin zu übernehmen. Durch Anwaltsschreiben ließ die Klägerin seit August 2007 mehrfach Kündigungen des mit den Beklagten bestehenden Mietverhältnisses aussprechen. Als Kündigungsgrund wurde auch Eigenbedarf für die Nichte aufgrund der Pflegevereinbarung im Vertrag vom August 2007 geltend gemacht. Das Amtsgericht hat die anschließend von der Vermieterin erhobene Räumungsklage abgewiesen. Das Landgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
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LG Hagen: Wohnungs-Kündigung wegen mangelnder Beheizung
Landgericht Hagen, Urteil vom 19.12.2007, Az. 10 S 163/07 – Red. Leitsätze:
- Gegen die Wirksamkeit dieser Klausel in dem Formular-Mietvertrag, die Mieträume ausreichend zu heizen, bestehen im Hinblick auf § 307 BGB keine Bedenken.
- Das Nichtbeheizen der Wohnung stellt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung dar, weil ein solches Verhalten ist geeignet, Schäden durch Frost, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung hervorzurufen.
BGH: Keine Kündigung nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt
BGH, Urteil vom 21. Oktober 2009 – VIII ZR 64/09 – Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt – Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob unpünktliche Zahlungen der Miete durch das Sozialamt, welches die Mietzahlungen eines bedürftigen Mieters übernommen hat, den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.
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LG Hamburg: Räumungskosten – kein Schadensersatz wegen Pflichtverletzung ohne Verzug bei Wohnungsräumung
LG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2009, Az. 316 S 12/09 – Red.Leitsatz: Unter § 280 Abs. 1 BGB fallen nur Schäden, die durch die Pflichtverletzung endgültig entstanden sind und durch Nacherfüllung nicht ausgeglichen werden können, nicht die geschuldete Räumung einer Wohnung.
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