Archiv für die Kategorie „Miethöhe“

PostHeaderIcon BGH: Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung

BGH, Urteil vom 10. Februar 2010 – VIII ZR 343/08 – Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung, dass ein Wohnungsmieter grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung hat, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes (z. B. Waschmaschine) und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht, heute bestätigt. Die klagende Vermieterin verlangt von dem beklagten Mieter Zahlung rückständiger Miete und Räumung der vermieteten Altbauwohnung.

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PostHeaderIcon AG München: Nebenkostenabrechnung – Fotografieren erlaubt!

AG München, Urteil vom 21.9.2009, AZ 412 C 34593/08 – Der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Nebenkostenabrechnung umfasst auch das Anfertigen von Ablichtungen mit technischen Hilfsmitteln, soweit dabei die Gefahr einer möglichen Beschädigung der Belege nicht besteht. Erlaubt ist insbesondere das Abfotografieren oder Einscannen von Belegen. Die spätere Klägerin mietete von dem späteren Beklagten eine Wohnung. Neben der Kaltmiete waren Vorauszahlungen auf die zu erwartenden Betriebskosten, insbesondere Heizung und Warmwasser vereinbart.

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PostHeaderIcon BGH: Gleichbehandlung bei Mieterhöhung einzelner Mieter einer Genossenschaftswohnung

BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 – VIII ZR 159/08 – Bundesgerichtshof zum genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz im Fall einer Mieterhöhung nur gegenüber einem einzelnen Mieter einer Genossenschaftswohnung- Die Klägerin ist seit 1971 Mitglied der beklagten Genossenschaft und schloss mit dieser im gleichen Jahr einen Nutzungsvertrag über eine Genossenschaftswohnung in Köln. Seit dem 1. November 2004 beträgt die Grundmiete 376,20 €. Im Herbst 2005 wurden in der Wohnanlage die Fenster ausgetauscht sowie Sanierungsarbeiten an den Balkonen durchgeführt. Wegen der dadurch verursachten Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub minderte die Klägerin – als einziges Genossenschaftsmitglied – die Miete für November 2005 durch entsprechende Kürzung für Januar 2006 rückwirkend um 50 %. Die Beklagte wies darauf hin, dass sie in der Regel von einer Erhöhung der Miete aus Anlass von Modernisierungsmaßnahmen absehe, aber Mitglieder, die auf ihrem Minderungsrecht bestünden, mit einer Erhöhung der Nutzungsgebühr zum nächsten zulässigen Zeitpunkt rechnen müssten. Die Klägerin bestand auf ihrem Recht zur Minderung, die daraufhin von der Beklagten akzeptiert wurde. Mit Schreiben vom 9. März 2006 begehrte die Beklagte von der Klägerin gemäß § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) die Zustimmung zur Anhebung der Grundmiete auf 410,34 €. Die Klägerin stimmte nicht zu.

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PostHeaderIcon BGH: Wohnflächenberechnung bei öffentlich- rechtlicher Beschränkung der Nutzung

BGH, Urteil vom 16. September 2009 – VIII ZR 275/08 – Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob die Grundfläche von Mieträumen, die öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, in die Wohnfläche einzurechnen ist. Die Kläger waren von Januar 1989 bis Dezember 2007 Mieter eines Einfamilienhauses der Beklagten in München. Nach § 1 des Mietvertrages beträgt die Wohnfläche 129,4 m². Im Dachgeschoss befinden sich Räume, die von den Klägern bis etwa 2005 als Wohnraum genutzt wurden. Die Kläger machen geltend, dass diese Räume wegen Verstoßes gegen öffentlich-rechtliche Bauvorschriften nicht zum Wohnen geeignet und daher nach der anzuwendenden Wohnflächenverordnung bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen seien. Die Wohnfläche betrage danach tatsächlich nur 108,6 m² und weiche somit um mehr als 10 % von der vereinbarten Wohnfläche ab.

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PostHeaderIcon Mieterbund Schleswig-Holstein: Abstellplätze für Fahrräder

AG Schöneberg. Az. 104 ac 147/06 u. 6 C 430/05 – Mieter dürfen Fahrräder zwar mit in die Wohnung nehmen oder in ihrem Kellerraum abstellen, der Hausflur darf im Regelfall aber nicht genutzt werden. Nach Darstellung des Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein dürfen Fahrräder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters im Flur oder im Eingangsbereich des Kellers abgestellt werden. Hat der Vermieter aber die Erlaubnis erteilt oder ist die Nutzung eines bestimmten Abstellraumes oder Fahrradkellers vereinbart, ist das bindend.

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PostHeaderIcon BGH: Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung – Eine Einladung zum Betrug? (DMB)

BGH, Urteil vom 8. Juli 2009 – VIII ZR 205/08 – Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB die vertraglich vereinbarte Wohnfläche auch dann zugrunde zu legen ist, wenn die tatsächliche Wohnfläche (zum Nachteil des Mieters) eine geringere Größe aufweist.
Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung der Klägerin in Hamburg. In dem Mietvertrag ist die Wohnfläche mit 55,75 qm angegeben. Die tatsächliche Wohnfläche beträgt 51,03 qm. Mit Schreiben vom 24. November 2006 hat die Klägerin von der Beklagten die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 360,47 € auf 432,56 € entsprechend 7,76 € je qm ab dem 1. Februar 2007 verlangt. Sie hat dabei die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von 55,75 qm zugrunde gelegt.

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