BGH: Informationspflicht des Vermieters Freiwenden vergleichbarer Wohnung nach Kündigung aus Eigenbedarf
Red. Leitsatz (RA Exner): Es besteht eine Informationspflicht des Vermieters im Fall des Freiwerdens einer vergleichbaren Wohnung nach einer Eigenbedarfskündigung.
Die nachfolgend Pressemitteilung faßt die ständige Rechtsprechung des BGH zusammen:
Der Bundesgerichtshof hat heute die Pflicht des Vermieters präzisiert, dem Mieter nach einer berechtigten Kündigung wegen Eigenbedarfs eine während der Kündigungsfrist freiwerdende vergleichbare Wohnung im selben Haus anzubieten.
Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung der Klägerin in Bonn, in der er zusammen mit seiner ebenfalls in Anspruch genommenen Ehefrau lebt. Die Klägerin kündigte das Mietverhältnis durch Schreiben vom 23. April 2008 wegen Eigenbedarfs zum 31. Januar 2009. Vor Ablauf der Kündigungsfrist wurde im 1. Obergeschoss des Hauses, in dem auch die Mietwohnung der Beklagten gelegen ist, eine weitere Mietwohnung der Klägerin frei. Die Klägerin vermietete diese Wohnung anderweitig neu, ohne sie zuvor den Beklagten angeboten zu haben.
Das Amtsgericht hat die auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gerichtete Klage abgewiesen. Das Landgericht hat der Klage auf die Berufung der Vermieterin stattgegeben.
Tags: - Kündigung, BGH, Eigenbedarf, Kündigung, Meldungen, Urteil
BGH: Keine Abrechnung nach dem Abflussprinzip bei Heizkostenverordnung
Redaktionelle Leitsätze von RA Exner:
- Eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip entspricht nicht den Vorgaben der Heizkostenverordnung.
- Gemäß § 7 Abs. 2 HeizkostenV* ist zu entnehmen, dass nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden können (sogenanntes Leistungsprinzip).
Bundesgerichtshof verneint Zulässigkeit der Abrechnung nach Abflussprinzip im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung
BGH, Urteil vom 1. Februar 2012 – VIII ZR 156/11 – Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Frage getroffen, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht.
Die Klägerin verlangt von den beklagten Mietern die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008. Bei den dieser Forderung zugrundeliegenden Heizkostenabrechnungen wurden nach dem sogenannten Abflussprinzip lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen der Vermieter an das Energieversorgungsunternehmen als entstandene Kosten berücksichtigt. Die Parteien streiten – unter anderem – um die Frage, ob die Abrechnung den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht. Das Berufungsgericht hat dies verneint, und angenommen, die Beklagten seien aus diesem Grund berechtigt, den auf sie entfallenden Heizkostenanteil gemäß § 12 HeizkostenV** um 15 % zu kürzen.
Tags: - Betriebskosten, Abrechnung, BGH, Heizkosten, Miethöhe, Nebenkosten, Urteil
BGH: Ankündigung der Modernisierung nach § 554 Abs. 3 BGB (Balkone)
Der Vermieter siegte nun in allen Instanzen (AG München, LG München I und jetzt beim BGH) mit seiner auf Duldung der Baumaßnahmen gerichtete Klage. Der BGH hat entschieden,
- dass der mit der Ankündigung der Modernisierung verfolgte Zweck nicht verlange, dass jede Einzelheit der beabsichtigten Maßnahmen in der Ankündigung beschrieben und jede Auswirkung mitgeteilt werde.
- Es reiche aus, wenn die Ankündigung den Mieter, der die baulichen Gegebenheiten der Wohnung kennt, in die Lage versetzt, sich ein realitätsnahes Bild von den beabsichtigten baulichen Maßnahmen zu machen. Das war vorliegend der Fall.
Die Einzelheiten werden in der Pressemitteilung des BGH aufgezählt:
Tags: Ankündigung, Balkone, BGH, Meldungen, Mieter, Miethöhe, Modernisierung, Urteil, Vermieter, Vertragsrecht
BGH: Anpassung von Vorauszahlungen der Betriebskosten
Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur zulässigen Höhe der Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen getroffen:
Tags: - Betriebskosten, Abrechnung, Anpassung, BGH, Meldungen, Nebenkosten, VorauszahlungDie Kläger sind Mieter, die Beklagte ist Vermieterin einer Wohnung in Berlin. Mit Schreiben vom 6. März 2009 rechnete die Beklagte über die Betriebs – und Heizkosten für das Kalenderjahr 2008 ab. Aus der Abrechnung ergab sich eine Nachforderung zu Gunsten der Vermieterin. Die Beklagte verlangte zugleich eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen. Deren Höhe ermittelte sie, indem sie neben dem Ergebnis der Betriebskostenabrechnung (geteilt durch 12 Monate) einen Sicherheitszuschlag von 10 % auf die bisher ermittelten Kosten ansetzte. Die Kläger sind der Erhöhung der Vorauszahlungen in Höhe des geforderten Sicherheitszuschlages entgegengetreten. Ihre insoweit erhobene negative Feststellungsklage hat in den Vorinstanzen Erfolg gehabt.
BGH: Inhalt des Kündigungsschreibens bei Eigenbedarf
BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 – VIII ZR 317/10, PM Nr. 121/2011 – Aufgrund eines vorliegenden Falls in der Kanzlei Exner zum Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf, hier eine aktuelle Entscheidung des BGH zum Inhalt eines Kündigungsschreibens bei Eigenbedarfskündigung:
Tags: - Kündigung, BGH, Eigenbedarf, Kündigung, Kündigungsgrund, Meldungen, Vertragsrecht
BGH: Berücksichtigung von Wohnwertverbesserungen durch Wohnungsmieter bei Mieterhöhung
BGH, Urteil vom 7. Juli 2010, Az. VIII ZR 315/09 – Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2010 entschieden, dass Wohnwertverbesserungen, die ein Wohnungsmieter vorgenommen und finanziert hat, bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen im Regelfall nicht zu berücksichtigen sind. Der Beklagte des vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreits ist seit 1976 Mieter einer Wohnung in Hamburg. Aufgrund einer im Mietvertrag enthaltenen Verpflichtung baute er in die Wohnung auf eigene Kosten ein Bad und eine Sammelheizung ein. Im Februar 2008 verlangte die Vermieterin Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettomiete von 450,28 € auf 539,95 € monatlich. Zur Begründung nahm sie auf den Mietspiegel der Stadt Hamburg Bezug und ordnete die Wohnung in das Rasterfeld C 4 ein. Dieses Rasterfeld bezieht sich auf Wohnungen mit normaler Wohnlage, Baujahr bis Ende des Jahres 1918 und einer Ausstattung mit Bad und Sammelheizung. In drei vorangegangenen Mieterhöhungsverlangen seit 1992 hatte die Vermieterin dagegen auf die ortsübliche Vergleichmiete für Wohnungen ohne Bad und Sammelheizung abgestellt. Das Amtsgericht hat der Klage der Vermieterin auf Zustimmung zur Erhöhung der Nettomiete auf 539,95 € monatlich ab 1. Mai 2008 stattgegeben. Das Landgericht hat die Berufung des Mieters zurückgewiesen.
Tags: BGH, Hamburg, Meldungen, Mieterhöhung, Miethöhe, Mietvertrag, Modernisierung, Vermieterwechsel, Vertragsrecht